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Kostenmarke
Hand in der eine Kreditkarte gehalten wird

Die elektronische Kostenmarke bietet Ihnen in den Ländern Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein die Möglichkeit u. a. Gerichtskostenvorschüsse bargeldlos auch per Kreditkarte oder Überweisung zu bezahlen.