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Vollstreckungsportal

Das Gemeinsame Vollstreckungsportal der Länder

In dem Gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder werden die bundesweiten Daten aus den Schuldnerverzeichnissen nach §§ 882b ff. ZPO zum kostenpflichtigen Abruf bereitgestellt. Mit diesem Portal erfüllen die Landesjustizverwaltungen die Verpflichtung aus dem Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung (ZwVollStrÄndG) vom 29. Juli 2009, das zum 01. Januar 2013 in Kraft getreten ist (BGBl. I S. 2258). Für die in § 802k Abs. 2 ZPO genannten Stellen werden zusätzlich die Vermögensauskünfte der Schuldner zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Die Gesetzesnovellierung "Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung"

Das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung hat die Kritik am bisher geltenden Zwangsvollstreckungsrecht aufgenommen und für das Vollstreckungsverfahren wesentliche Änderungen normiert.

Die Regelungen zur Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Bezug auf das Vollstreckungsziel, das Verfahren, verfügbare Hilfsmittel und Sanktionen sollten an die heutige Zeit angepasst werden. Die weitreichende Änderung des 8. Buches der Zivilprozessordnung unterscheidet zwischen Sachaufklärung als wichtigem Hilfsmittel der Vollstreckung und der Frage der angemessenen Rechtsfolgen einer erfolglosen Vollstreckung.

Im Zuge der Modernisierung des Zwangsvollstreckungsrechts wurde die Beschaffung von Informationen über Schuldner zur Beitreibung titulierter Forderungen in der Zwangsvollstreckung für Gläubiger erleichtert sowie die Führung des Schuldnerverzeichnisses zentralisiert und automatisiert.

Die Auskunft eines Schuldners über seine Vermögensverhältnisse wird nun auf Veranlassung des Vollstreckungsorgans in einem elektronischen Dokument aufgenommen und in einer Datenbank beim jeweiligen Zentralen Vollstreckungsgericht hinterlegt. Dem Zentralen Vollstreckungsgericht, das in jedem Bundesland errichtet wird, obliegt die elektronische Verwaltung dieser Dokumente (Vermögensverzeichnisse).

Eine wesentliche Änderung besteht in der neuen, bundesweiten Publizität des Schuldnerverzeichnisses. Dieses wird im Wege der zeitnahen Replikation aller Länderschuldnerverzeichnisse in einem bundesweiten Portal bereit gestellt, so dass Gläubiger bundesweit Kenntnis über eventuelle Einträge im Schuldnerverzeichnis erlangen können. Die Einsicht in das zentrale Schuldnerregister ist wie bisher jedem gestattet, der hierfür ein berechtigtes Interesse darlegt. Das Portal ist seit dem 1. Januar 2013 unter www.vollstreckungsportal.de verfügbar.

Darüber hinaus werden auch die durch die Schuldner abgegebenen Vermögensauskünfte direkt als elektronische Dokumente in dem bundesweiten Vollstreckungsportal verwaltet. Der Abruf dieser Vermögensverzeichnisse aus dieser Datenbank wird ist für ausgewählte Stellen (Gerichtsvollzieher, Vollstreckungsbehörden und weitere staatliche Stellen) länderübergreifend möglich.

Den aktuellen Gesetzestext zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung finden Sie hier.

Informationen für Einlieferer

Hier steht ein allgemein zugänglicher Informationsbereich für Gerichtsvollzieher und Vollstreckungsbehörden zur Verfügung, die Daten in die Zentralen Vollstreckungsgerichte einliefern.

Liste der Zentralen Vollstreckungsgerichte der Länder

Hier finden Sie eine Liste der Amtsgerichte, die in den Bundesländern mit den Aufgaben eines Zentralen Vollstreckungsgerichts betraut sind.