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Restrukturierungsbekanntmachungen
Taschenrechner vor auf blauem Hintergrund

Seit dem 17.07.2022 ist es möglich, dass Restrukturierungsverfahren auf Antrag der Schuldnerin oder des Schuldners öffentlich geführt werden. Restrukturierungsverfahren werden nur von ausgewählten Gerichten geführt. Die Bundesländer haben daher hierzu ein eigenes Portal für die Bekanntmachungen in Restrukturierungssachen geschaffen. Auf diesem nehmen die Restrukturierungsgerichte die Veröffentlichungen in diesen Verfahren vor. Restrukturierungsverfahren sind insbesondere keine Insolvenzverfahren. 

In Verfahren über Restrukturierungssachen erfolgen öffentliche Bekanntmachungen nur, wenn die Schuldnerin oder der Schuldner dies beantragt. Es sind daher dort nicht alle anhängigen Verfahren zu finden, sondern nur solche in denen die Schuldnerin oder der Schuldner dies nach dem 17.07.2022 beantragt hat.

Hier gelangen Sie zur Suche in den ab 17.07.2022 öffentlich geführten Restrukturierungssachen.