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Gemeinsames Registerportal der Länder

Mann brührt mit Finger Tablet und rechts blaue Sechsecke

Die Bundesländer haben ein gemeinsames Registerportal geschaffen. Hierüber stehen die Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister sowie die Vereinsregister aller Bundesländer zur Online-Registereinsicht zur Verfügung.

Über eine Suchfunktion lassen sich komfortabel alle in Deutschland eingetragenen Unternehmen auch ohne Kenntnis von Registernummer und Firmensitz finden. Als Suchbegriff reicht bereits ein Teil der Firmenbezeichnung. Der Registerinhalt wird in verschiedenen Darstellungsformen als pdf-Dokument zur Verfügung gestellt und kann gespeichert oder ausgedruckt werden.

  • der aktuelle Ausdruck mit einem Überblick über alle gültigen Eintragungen,
  • der chronologische Ausdruck mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung,
  • der historische Ausdruck mit allen Daten, die bis zur Umstellung auf die elektronische Registerführung gültig waren.

Daneben ermöglicht das Registerportal den Abruf von Dokumenten, die auf elektronischem Wege dem Registergericht zugesandt wurden – zum Beispiel Gesellschafterlisten und Gesellschaftsverträge.

Weitere detaillierte Informationen erhalten Sie im gemeinsamen Registerportal der Länder.