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Rechtsdienstleistungs­register

Das Rechtsdienstleistungsregister ist eine gemeinsame Plattform der Länder der Bundesrepublik Deutschland zur Veröffentlichung von Bekanntmachungen im Bereich der außergerichtlichen Rechtsdienstleistungen. Über diese Plattform sind sowohl Registrierungen in den Bereichen Inkassodienstleistungen, Rentenberatung, Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht und vorübergehende Rechtsdienstleistungen sowie als Erlaubnisinhaber nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz als auch Untersagungen der Erbringung von Rechtsdienstleistungen abrufbar. Hier werden außerdem auch Antragsformulare sowie Angaben zu den erforderlichen Antragsunterlagen zur Verfügung gestellt.

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