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Rechtsdienstleistungsregister
Das Rechtsdienstleistungsregister ist eine gemeinsame Plattform der Länder der Bundesrepublik Deutschland zur Veröffentlichung von Bekanntmachungen im Bereich der außergerichtlichen Rechtsdienstleistungen. Bis zum 31.12.2024 lag die Zuständigkeit für die Registrierung bei den Ländern und den jeweiligen Registrierungsbehörden. Mit dem 01.01.2025 ist diese auf das Bundesamt für Justiz (BfJ) übergegangen. Über die nun vom BfJ betriebene Plattform sind sowohl Registrierungen in den Bereichen Inkassodienstleistungen, Rentenberatung, Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht und vorübergehende Rechtsdienstleistungen sowie als Erlaubnisinhaber nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz als auch Untersagungen der Erbringung von Rechtsdienstleistungen abrufbar. Hier werden außerdem auch Antragsformulare sowie Angaben zu den erforderlichen Antragsunterlagen zur Verfügung gestellt.
Die bislang bei den Ländern geführten Vorgänge werden gegenwärtig an das BfJ übergeben. Für registrierte Stellen und Personen sind aktuell keine weiteren Schritte notwendig. Eine Liste der bisherigen Registrierungsstellen ist aufrufbar.