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Justiz-Auktion
Die von den Vollstreckungsbehörden und –organen beschlagnahmten Gegenstände werden in der Regel durch Versteigerungen verwertet. Nunmehr besteht auch die Möglichkeit, über eine Internet-Auktionsplattform diese Gegenstände einem breiteren Adressatenkreis anzubieten. Anbieter ist ausschließlich die Justiz mit ihren Gerichten, Staatsanwaltschaften und Vollstreckungsorganen.