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Datenübermittlung

Der von der Insolvenzverwaltersoftware erzeugte XJustiz-Datensatz muss an das Empfängergericht verschlüsselt übermittelt werden. Hierfür ist ein Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP-Postfach*) notwendig.

Die Empfängergerichte verfügen ebenfalls über EGVP-Postfächer.

Hinweise, wie man ein EGVP-Postfach einrichtet, finden sich unter www.egvp.justiz.de.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte nutzen das besondere Anwaltspostfach (beA).

Die Empfängergerichte müssen innerhalb der XJustiz-Nachricht (Metadaten) adressiert werden, indem die XJustiz-ID des Empfängergerichts verwendet wird.

Da die Nachrichten auf Gerichtsseite nicht automatisch, sondern per Nutzerinteraktion verarbeitet werden, ist derzeit die Verwendung des Authentifizierungssystems S.A.F.E. (Secure Access to Federated e-Justice/e-Government) nicht vorgesehen.

Zugehende Nachrichten werden justizintern auf ein korrektes Format (XJustiz-Schema), auf Viren und Zertifizierung geprüft.



*Bitte beachten Sie, dass die Einführung von forumSTAR in dem aus derzeit zehn deutschen Bundesländern bestehenden Verbund schrittweise erfolgt. Sofern Sie sich dafür interessieren, ob die Insolvenzgerichte die XJustiz-Datensätze „Nachricht_Insolvenztabelle_Uebergabe“ und "Nachricht_Insolvenztabelle_Uebergabe_Aenderung" entgegen nehmen können, werden Sie gebeten, sich dazu an die zuständige Landesjustizverwaltung zu wenden.