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Projekt e-CODEX

Logos von e-CODEX, cip sowie die Europäische Flagge

Europaweite Interoperabilität durch die Schaffung allgemein anerkannter Standards:

  • Online-Antragstellung auch über europäische Grenzen hinweg
  • Effizientere elektronische Kommunikation zwischen Europas Justizbehörden

Das von der Europäischen Kommission kofinanzierte internationale Projekt „e-CODEX" ( e-Justice Communication via Online Data Exchange) hat von 2010 – 2016 unter der Leitung des Justizministeriums Nordrhein-Westfalen eine generische Lösung für den sicheren Austausch justizieller Daten erarbeitet, die geeignet ist, sowohl den grenzüberschreitenden elektronischen Zugang zum Recht für Bürger und Unternehmen in Europa zu verbessern als auch die elektronische Zusammenarbeit von Einrichtungen der Justiz innerhalb von Europa zu fördern. Es handelt sich um eine mit Softwareelementen unterfütterte Kollaborationslösung einschließlich der Entwicklung einer einheitlichen Semantik sowie gemeinsamer Standards für den Austausch von Dokumenten und Daten sowie für ein Identitätsmanagement, für die sich ebenfalls die Bezeichnung „e-CODEX“ durchgesetzt hat. Im Rahmen der ebenfalls kofinanzierten Nachfolgeprojekte Me-CODEX („Maintenance of e-CODEX“) Me-CODEX II wurde bzw. wird diese Lösung weiter ausgebaut und für neue Anwendungsgebiete fruchtbar gemacht.

Durch die einheitlichen Standards kann auch zwischen unterschiedlich ausgestalteten nationalstaatlichen IT-Lösungen nachhaltig eine Interoperabilität hergestellt werden. Auf diese Weise wird ein europaweiter Datenaustausch ermöglicht, ohne die auf nationaler Ebene bereits bestehenden IT-Anwendungen in Frage zu stellen. e-CODEX trägt so dazu bei, den Subsidiaritätsgedanken auch im Bereich des europäischen elektronischen Rechtsverkehrs abzubilden.

Nach den Vorstellungen der Europäischen Kommission soll „e-CODEX“ zur Grundlage für zahlreiche Anwendungsfälle asynchroner Kommunikation im Bereich des europäischen elektronischen Rechtsverkehrs werden und zu diesem Zweck demnächst von einer europäischen Agentur dauerhaft gepflegt werden.

Konkret genutzt wird e-CODEX bereits jetzt bei der europaweiten Verknüpfung der Handelsregister (BRIS=Business Register Interconnection System) und (partiell) bei der elektronischen Abwicklung des europäischen Mahnverfahrens. Im Bereich der Strafverfolgung dient e-CODEX dem Austausch von Rechtshilfeersuchen in bilateralen Pilotprojekten; an einer europaweiten Infrastruktur für einen solchen Austausch – perspektivisch auch von elektronischen Beweismitteln – wird derzeit intensiv gearbeitet. Auch im Rahmen des Zivilprozesses ist e-CODEX für die grenzüberschreitende elektronische Übermittlung von Prozessunterlagen vorgesehen. Weitere Pilotprojekte bestehen bei grenzüberschreitenden europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen („Small Claims“) sowie bei der Durchsetzung grenzüberschreitender Unterhaltsansprüche („iSupport“).

Auch das aktuelle Nachfolgeprojekt Me-CODEX II mit einer umfänglichen Finanzierung durch die Europäische Kommission wird vom Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen im Auftrag der Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz koordiniert. Weitere Teilnehmer sind u.a. die für Justiz zuständigen Ministerien Frankreichs, Österreichs und der Niederlande sowie die European Lawyers Foundation und die Haager Konferenz für Internationales Privatrecht.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Projektes www.e-codex.eu.

Kontakt: Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Referat IT 2, Martin-Luther-Platz 40, 40212 Düsseldorf,  poststelle@jm.nrw.de