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Schleswig-Holstein

In der Justiz Schleswig-Holstein ist der elektronische Rechtsverkehr zu allen Gerichten und den Staatsanwaltschaften eröffnet. Bitte beachten Sie die nachfolgenden Informationen:

  1. Verpflichtende elektronische Einreichung in Arbeitssachen

    Ab dem 1.1.2020 sind alle sogenannten professionellen Einreicher – also Rechtsanwälte, Notare, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse – aufgrund der Landesverordnung über die Pflicht zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 13.12.2019 verpflichtet, vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen bei den Arbeitsgerichten Kiel, Flensburg, Neumünster, Elmshorn und Lübeck sowie bei dem Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein ausschließlich elektronisch einzureichen.

  2. Automatisiertes Mahnverfahren

    Im Bereich Mahngericht wurde im Jahre 2002 das elektronische Mahnverfahren via Datenträgeraustausch beim AG Schleswig eingeführt. Seit dem 01.11.2006 hat das Zentrale Mahngericht in Schleswig die alleinige Zuständigkeit für sämtliche Mahnverfahren in Schleswig-Holstein, wobei gleichzeitig die maschinelle Bearbeitung aller Mahnsachen vorgeschrieben wurde. Neben dem Datenträgeraustausch werden auch ProfiMahn, Online-Mahnantrag und das Belegleseverfahren unterstützt.

  3. Registersachen

    Bei der Registerautomation wurden die Handels- und Genossenschaftsregister sowie die Vereinsregister von bisher 27 auf vier Standorte (Flensburg, Kiel, Lübeck und Pinneberg) und die Partnerschaftsregister landesweit auf den Standort Kiel konzentriert und auf die elektronische Registerführung umgestellt.

    Auskünfte aus dem elektronischen Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister können über das gemeinsame Registerportal der Länder bezogen werden.

    Seit dem 01.01.2007 müssen grundsätzlich bei allen Registergerichten der Länder der Bundesrepublik Deutschland Anmeldungen zur Eintragung in das Handels-, Genossenschafts-, Partnerschaftsregister sowie die Dokumente im Sinne des § 12 Absatz 2 Handelsgesetzbuch in elektronischer Form eingereicht werden.

    Der elektronische Rechtsverkehr für das Vereinsregister ist seit dem 01.09.2010 eröffnet, der elektronische Rechtsverkehr für das Schiffsregister seit dem 04.01.2019.

    Die Einreichung in elektronischer Form erfolgt über die virtuelle Poststelle der Registergerichte bei den Amtsgerichten Flensburg, Lübeck, Kiel und Pinneberg.

    Seit 2007 werden die Akten der Registergerichte vollständig elektronisch geführt.

    Grundbuch

  4. Seit 2006 steht das schleswig-holsteinische Grundbuch online zur Verfügung. Unter der Internetadresse https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/digitalisierung/elektronisches-grundbuch/elektronisches-grundbuch_node.html haben professionelle Nutzer des Grundbuchs die Möglichkeit Grundbuchblätter einzusehen.

    Seit dem 1.12.2016 ist in Schleswig-Holstein der elektronische Rechtsverkehr in Grundbuchsachen vollständig eröffnet.

    Mit Eröffnung an einem Standort haben Notare Dokumente elektronisch zu übermitteln.

    Ab dem Zeitpunkt der Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs werden die Akten elektronisch geführt.

  5. Insolvenzbekanntmachungen

    Seit dem 01.04.2004 nimmt Schleswig-Holstein die Veröffentlichung der Insolvenzdaten über das Portal www.insolvenzbekanntmachungen.de vor.

Die Landesverordnung zum elektronischen Rechtsverkehr und Informationen zu den Einreichungsvoraussetzungen im Grundbuch- und Registerbereich können unter www.schleswig-holstein.de/justizpoststelle aberufen werden. Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr finden sie unter https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/digitalisierung/elektronische-justiz/elektronische-justiz_node.html.

Seit dem Jahr 2015 werden alle Maßnahmen und Aktivitäten, die die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und einer elektronischen Aktenführung bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes Schleswig-Holstein zum Gegenstand haben, in dem Gesamtprojekt eJustiz SH unter Leitung des Justizministeriums gebündelt. Bei Fragen und Anregungen zu diesem Themenbereich wenden Sie sich bitte an eJustizSH@jumi.landsh.de