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Sachsen

(Stand: August 2021)

Seit dem 1. Januar 2012 ist bei allen sächsischen Gerichten und seit dem 1. Januar 2018 auch bei allen sächsischen Staatsanwaltschaften der elektronische Zugang eröffnet. Die Entgegennahme von elektronischen Dokumenten erfolgt insbesondere mittels des "Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs" (EGVP). Daneben sind auch alle sächsischen Gerichte und Staatsanwaltschaften mittels „De-Mail“ erreichbar.

Nähere Informationen zur elektronischen Kommunikation in Rechtssachen sowie zu länderspezifischen Regelungen des Freistaates Sachsen finden Sie hier.