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Saarland

Länderspezifische Regelungen zum Elektronischen Rechtsverkehr – Saarland

Der Elektronische Rechtsverkehr ist im Saarland seit dem 1. Januar 2018 bei allen Gerichten und Staatsanwaltschaften, mit Ausnahme des Grundbuchamtes, eröffnet. Elektronische Dokumente können damit seit diesem Zeitpunkt dort rechtswirksam eingereicht werden.

Weitere Informationen finden Sie unter Saarland - Elektronischer Rechtsverkehr und Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach - EGVP (justiz.de).

Im Saarland werden sowohl das Grundbuch als auch die Register in elektronischer Form geführt. Zum Internet-Abrufverfahren gelangen sie über Saarland - Internet Abrufverfahren Justiz.

Mit Rheinland-Pfalz wird ein gemeinsames Mahngericht betrieben.