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Mecklenburg-Vorpommern

Stand: Juli 2020

Im Bereich der Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister erfolgt seit 1. Januar 2007 die gesetzlich vorgeschriebene elektronische Einreichung aller Anmeldungen und der dazugehörigen Dokumente durch die Notare. Die Registergerichte übermitteln Eintragungsnachrichten und sonstige Mitteilungen an die Notare seit September 2008 ebenfalls elektronisch. Die Registerblätter aus Mecklenburg-Vorpommern können über das gemeinsame Registerportal der Länder abgerufen werden.

Im Zuge der Einführung der Grundbuchsoftware SolumSTAR in Mecklenburg-Vorpommern ist am 1. November 2011 der Echtbetrieb des automatisierten Abrufverfahrens aufgenommen worden. Den registrierten Teilnehmern stehen derzeit über das Grundbuchportal ca. 888.789 Grundbücher aus Mecklenburg-Vorpommern zur Onlineeinsicht zur Verfügung (Stand: 09. Juli 2020).

Die vier Registergerichte an den Amtsgerichten Neubrandenburg, Stralsund, Rostock und Schwerin sind an das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) angebunden. Darüber hinaus ist auch beim Landesjustizprüfungsamt – seit längerer Zeit – ein EGVP eingerichtet.

Der elektronische Rechtsverkehr (eRV) ist flächendeckend bei allen Gerichten und Staatsanwaltschaften seit dem 1. Dezember 2017 eingeführt worden (Ausnahme Grundbuch, allgemeine Verwaltungsangelegenheiten der Gerichte und Staatsanwaltschaften). Unter https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/jm/Zustaendigkeiten/justiz/Gerichte-und-Staatsanwaltschaften/Elektronischer-Rechtsverkehr/ können nähere Informationen hierzu abgerufen werden.

Seit dem 3. September 2018 wird die elektronische Akte (eAkte) an mehreren Standorten in der ordentlichen Gerichtsbarkeit pilotiert.

Mecklenburg-Vorpommern nutzt die weiteren Bekanntmachungsplattformen des Justizportals des Bundes und der Länder – Insolvenzbekanntmachungen und Rechtsdienstleistungsregister – ebenso wie die dortigen weiteren Online-Dienste (außer Zwangsversteigerungstermine). Der Abruf von Daten steht somit externen Nutzern jederzeit zur Verfügung.

Das Amtsgericht Hamburg-Altona ist als Gemeinsames Mahngericht auch für die Mahnverfahren aus Mecklenburg-Vorpommern zuständig.

Anträge auf Erlass eines Mahnbescheids können mit einem interaktiven Antragsformular unter www.online-mahnantrag.de unmittelbar im Internet erfasst werden. Die Antragsdaten können dann entweder auf Papier (Umsetzung der Antragsdaten in einen Barcode-Ausdruck) gedruckt oder elektronisch übermittelt werden („Versand per Internet“). Möglich ist auch die Antragstellung unter Nutzung des amtlichen Vordrucks, der kostenpflichtig im Schreibwarenhandel erworben werden kann.