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Elektronische Kommunikation im Bereich der Justiz
Hier finden Sie Bekanntmachung zur Übermittlung elektronischer Dokumente sowie zur Führung, Übermittlung und Einsichtnahme in elektronische Akten.
Bekanntmachung Elektronischer Rechtsverkehr
18.02.2022
Es wird auf die Zweite Bekanntmachung des Bundesministerium der Justiz zu § 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (2. Elektronischer-Rechtsverkehr-Bekanntmachung 2022 – 2. ERVB 2022) vom 10. Februar 2022 im Bundesanzeiger ( BAnz AT 18.02.2022 B2) hingewiesen. Diese gilt ab 1. April 2022
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01.01.2022
Es wird auf die Bekanntmachung des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zu § 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (Elektronischer-Rechtsverkehr-Bekanntmachung 2022 – ERVB 2022) vom 22. November 2021 im Bundesanzeiger (
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01.01.2021
Es wird auf die Bekanntmachung des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zu § 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (Elektronischer-Rechtsverkehr-Bekanntmachung 2021 – ERVB 2021) vom 21. Dezember 2020 im Bundesanzeiger (BAnz AT 30.12.2020 B5) hingewiesen.
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01.01.2019
Es wird auf die Bekanntmachung des Bundesministerium des Justiz und für Verbraucherschutz zu § 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (Elektronischer-Rechtsverkehr-Bekanntmachung 2019 – ERVB 2019) vom 20. Dezember 2018 im Bundesanzeiger (BAnz AT 31.12.2018 B3) hingewiesen.
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01.01.2018
Es wird auf die Bekanntmachung des Bundesministerium des Justiz und für Verbraucherschutz zu § 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (Elektronischer-Rechtsverkehr-Bekanntmachung 2018 – ERVB 2018) vom 19. Dezember 2017 hingewiesen.
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Bekanntmachung zur Dokumentenübermittlung Aktenführung und Übermittlung und Akteneinsicht in Straf- und OWi-Sachen
Es wird auf die nachfolgenden Bekanntmachungen zur Aktenführung und -übermittlung, Dokumentenerstellung und -übermittlung und Akteneinsicht in Straf- und OWi-Sachen hingewiesen:
17.09.2020
Es wird auf die Bekanntmachung zu den Rechtsverordnungen über die Führung und Übermittlung elektronischer Akten, die Erstellung und Übermittlung elektronischer Dokumente sowie die Einsichtnahme in elektronische Akten 2020 (eAeDB 2020) vom 17. September 2020 im Bundesanzeiger (BAnz AT 02.10.2020 B2) hingewiesen.
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Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr
Die Bund-Länder-Kommission für Datenverarbeitung und Rationalisierung in der Justiz befasst sich intensiv mit dem Elektronischen Rechtsverkehr. Ziel ist es, den Beteiligten an gerichtlichen Verfahren die Abgabe verbindlicher Erklärungen gegenüber den Gerichten und Justizbehörden in elektronischer Form zu ermöglichen. Mit den vielfältigen Fragestellungen zu diesem Thema befassen sich die von der Bund-Länder-Kommission eingerichteten Arbeitsgruppen "Elektronischer Rechtsverkehr" – in fachlich / organisatorischer Hinsicht – und "IT-technische Standards in der Justiz" – aus technischer Sicht.
Als Infrastruktur für die elektronische Kommunikation wurde ein Konzept für einen umfassenden Registrierungsdienst ( SAFE ) entwickelt und implementiert. Das SAFE-System wurde 2011 in Betrieb genommen. Es hat sich in der Praxis ohne Einschränkungen bewährt, so dass in der Zwischenzeit weitere SAFE-konforme Systeme und weitere Anwendungen (beispielsweise das Zentrale Testamentsregister und das Zentrale Vollstreckungsportal) angebunden wurden. Die Konzepte und weitere Informationen zum SAFE-Registrierungsdienst stehen hier zur Verfügung.
In der ERVB wurde das PDF-Format als zulässiges Dateiformat festgelegt. Die Nutzung des PDF-Formats für elektronische Akten und Dokumentenaustausch in der Justiz muss fachlichen und technischen Anforderungen gerecht werden. Hier stehen entsprechende Empfehlungen zur Verfügung.
In der "Gemeinsame Kommission Elektronischer Rechtsverkehr des EDV-Gerichtstages" werden u.a. Angelegenheiten der elektronischen Kommunikation mit der Software-Industrie abgestimmt. Die Arbeitsgruppe "Zukunft" der Bund-Länder-Kommission für Datenverarbeitung und Rationalisierung in der Justiz hat mit der "Gemeinsamen Strategie zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Aktenführung" (ERV-Gesamtstrategie), die von den Amtschefinnen und Amtschefs des BMJ und der Landesjustizverwaltungen im Rahmen ihres Treffens im April 2011 in Saarbrücken gebilligt worden ist, einen Weg skizziert, in einem überschaubaren Zeitraum die verbindliche elektronische Außenkommunikation mit Rechtsanwälten und Notaren sowie ggf. weiteren geeigneten Verfahrensbeteiligten einschließlich einer ausschließlich elektronischen Aktenführung einzuführen.
Mit dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten ist für alle Beteiligten am elektronischen Rechtsverkehr die notwendige Planungssicherheit geschaffen. Damit hat die oben genannte "Gemeinsame Strategie zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Aktenführung" (ERV-Gesamtstrategie) eine entsprechende rechtliche Grundlage erhalten.