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Hessen

Seit 1. Januar 2018 ist der seit 2007 fakultativ in der hessischen Justiz mögliche elektronische Rechtsverkehr bundesweit eröffnet. Somit kann Hessen auf über 12 Jahre praktische Erfahrung im Umgang mit dem eingesetzten Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) zurückblicken. Als technische Plattform wird EGVP in der Enterprise-Variante eingesetzt.

Darüber hinaus ist die hessische Justiz in der Lage im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs Nachrichten über die gesetzlich normierten sicheren Übermittlungswege entgegen zu nehmen und zu versenden. Diese sind:

  1. der Postfach- und Versanddienst eines De-Mail-Kontos, wenn der Absender bei Versand der Nachricht sicher im Sinne des § 4 Absatz 1 Satz 2 des De-Mail-Gesetzes angemeldet ist und er sich die sichere Anmeldung gemäß § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes bestätigen lässt,
  2. der Übermittlungsweg zwischen dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach nach § 31a der Bundesrechtsanwaltsordnung oder einem entsprechenden, auf gesetzlicher Grundlage errichteten elektronischen Postfach und der elektronischen Poststelle des Gerichts,
  3. der Übermittlungsweg zwischen einem nach Durchführung eines Identifizierungsverfahrens eingerichteten Postfach einer Behörde oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts und der elektronischen Poststelle des Gerichts,
  4. der Übermittlungsweg zwischen einem nach Durchführung eines Identifizierungsverfahrens eingerichteten elektronischen Postfach einer natürlichen oder juristischen Person oder einer sonstigen Vereinigung und der elektronischen Poststelle des Gerichts,
  5. der Übermittlungsweg zwischen einem nach Durchführung eines Identifizierungsverfahrens genutzten Postfach- und Versanddienst eines Nutzerkontos im Sinne des § 2 Absatz 5 des Onlinezugangsgesetzes und der elektronischen Poststelle des Gerichts, 
  6. sonstige bundeseinheitliche Übermittlungswege, die durch Rechtsverordnung der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates festgelegt werden, bei denen die Authentizität und Integrität der Daten sowie die Barrierefreiheit gewährleistet sind.

Alle hessischen Staatsanwaltschaften und Gerichte verfügen über eine Softwarelösung zur vollständigen Verwirklichung des elektronischen Rechtsverkehrs.

Darüber hinaus können im Rahmen des automatisierten gerichtlichen Mahnverfahrens auch Anträge auf Erlass eines Mahnbescheids (https://www.online-mahnantrag.de) unter Nutzung des EGVP über das Internet gestellt werden. Auch hier erfolgt die gerichtliche Antwort zum Teil bereits elektronisch.

Bei Vorschussanforderungen sowie Schlusskostenrechnungen wird die elektronische Rechnungsversendungals Standardversendeprozess genutzt. Im Jahr 2023 wurden auf diesem Weg insgesamt 322.221 Rechnungen elektronisch übermittelt.

Die Einrichtung eines elektronischen Bezahlsystems (ePayment) im Hessenportal für Kreditkarten, PayPal und giropay ermöglicht eine schnelle und sichere Abwicklung aller Zahlungen für sämtliche der jährlich 1,23 Mio. Rechnungen der Gerichte und Staatsanwaltschaften. Die Rechnungsempfänger der elektronischen Rechnungen können diese unmittelbar unter Nutzung eines integrierten elektronischen Zahlungs-Links begleichen.

Im Jahr 2023 wurden über das ePayment-Portal Gerichtskostenforderungen in Höhe von insgesamt mehr als 9,1 Mio. EUR getilgt.

Ergänzend ist in Hessen zum 1. Juli 2022 die elektronische Kostenmarke eingeführt worden. Hierdurch ist auch im elektronischen Rechtsverkehr die Entrichtung von Gerichtskostenvorschüssen zusammen mit dem ersten Schriftsatz möglich.

Im Elektronischen Handelsregister sind alle Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister bei den 18 Registergerichten auf die elektronische Führung umgestellt und die hessischen Registerdaten sind auch über das bundesweite Registerportal (https://www.handelsregister.de) online recherchierbar.

Alle 2,7 Millionen Grundbücher des Landes sind elektronisch umgestellt und elektronisch beauskunftbar ( https://www.grundbuch-portal.de). Die ALB-Schnittstelle im Elektronischen Grundbuch wurde bei allen hessischen Grundbuchämtern eingeführt und optimiert den Datenaustausch mit der Katasterverwaltung.

Insolvenzveröffentlichungen ( https://www.insolvenzbekanntmachungen.de) und Zwangsversteigerungstermine (https://www.zvg-portal.de) können über das Internet elektronisch abgerufen werden.

Die hessische Landesrechtsprechungsdatenbank (LaReDa; https://www.lareda.hessenrecht.hessen.de) wird von allen Gerichtsbereichen beliefert und bietet dem Bürger kostenfrei den Abruf von Entscheidungen.