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Bayern

Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs und Einführung der elektronischen Akte in der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Bayern

Das Elektronische Grundbuch (SolumSTAR) ist flächendeckend eingeführt und umfasst rd. 70.000.000 Seiten. Das Abrufverfahren mit Online-Einsichtnahme in das Grundbuch steht als Internetlösung zur Verfügung. Derzeit nutzen über 4.000 Teilnehmer mit über 3 Mio. Abrufen jährlich das Portal.

In Grundbuchsachen wird seit dem 1. Juli 2021 der elektronische Rechtsverkehr und die elektronische Grundakte am Amtsgericht Kelheim pilotiert. Danach sind bei dem Amtsgericht Kelheim seit dem 1. Juli 2021 alle Anträge der Notare in Grundbuchsachen samt den damit verbundenen Dokumenten ausschließlich über das jeweilige elektronische Gerichtspostfach einzureichen.

Das Elektronische Handelsregister ist flächendeckend im Einsatz; bis Ende 2017 war eine Online-Einsichtnahme via Internet über das Landesportal möglich. Über das Online-Abrufverfahren RegisWEB erfolgten aus dem Landesportal im Jahr 2017 über 400.000 Abrufe von über 19.000 registrierten Benutzern. Seit 2018 erfolgen die Abrufe über das Bundesportal www.handelsregister.de.

Der elektronische Rechtsverkehr ist in Angelegenheiten des Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister eröffnet. Zum Zentralen Mahngericht Bayern können Mahnbescheidanträge online eingereicht werden.

Der ERV ist bei allen ordentlichen Gerichten in Zivil- und FamFG-Verfahren seit 17. Oktober 2017 eröffnet. Seit 1. Januar 2018 ist der ERV in allen Strafverfahren bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften eröffnet. Die flächendeckende Eröffnung des ERV in Ordnungswidrigkeitenverfahren ist zum 1. Januar 2019 erfolgt.

Die Umstellung auf den Versand elektronischer Nachrichten erfolgte separat (Stufe 2) ab Februar 2019. Seit dem 29. März 2021 können im Anwendungsbereich des E-Justice-Gesetzes nun sämtliche Gerichte elektronisch versenden.

Zur Umsetzung der elektronischen Akte wurde von der bayerischen Justiz das Projekt elektronisches Integrationsportal (eIP) initiiert, mit dem Ziel, für die Arbeitsabläufe beim Einsatz des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte eine ergonomische, funktionale Anwenderoberfläche zu schaffen. eIP soll künftig als Integrationsportal für alle Verfahrensbereiche zur Verfügung gestellt werden, um das interaktive Zusammenwirken von elektronischen Eingängen, elektronischen Akten, Fachanwendungen, Textsystem, juristischer Fallbearbeitungssoftware und weiteren für die tägliche Arbeit benötigten Spezial- und Standardprogrammen zu ermöglichen.

Die führende elektronische Akte ist aktuell bei zwei Oberlandesgerichten sowie bei 17 Landgerichten in erstinstanzlichen und bei vier Landgerichten in zweitinstanzlichen Zivilsachen im Einsatz. Bei 12 Amtsgerichten werden in Zivilverfahren, bei 11 Amtsgerichten in Familiensachen die Akten elektronisch geführt. Bei den Amtsgerichten Straubing, Dachau, Kelheim, Erlangen und Regensburg wird die elektronische Akte derzeit in weiteren Fachbereichen pilotiert. Im Laufe dieses und des kommenden Jahres wird der Rollout weiter fortgeführt. eIP wird von den an der Pilotierung beteiligten Entscheidern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr gut angenommen.

Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs in der bayerischen Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit

Der elektronische Rechtsverkehr ist in der bayerischen Sozialgerichtsbarkeit (in allen Verfahren und Instanzen) seit 01. Januar 2016 und in der bayerischen Arbeitsgerichtsbarkeit (in allen Verfahren und Instanzen) seit 01. Oktober 2017 flächendeckend eröffnet.