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Baden-Württemberg

Stand: 20. Juli 2022

Zum 1. Januar 2018 wurde der elektronische Rechtsverkehr mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften gemäß den Vorgaben des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und des Gesetzes zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs flächendeckend in Baden-Württemberg eröffnet. Seit dem 1. Januar 2019 ist der elektronische Rechtsverkehr auch in Verfahren bei Strafverfolgungsbehörden und Bußgeldbehörden eröffnet.

Näheres zu den Voraussetzungen des elektronischen Rechtsverkehrs finden Sie unter https://ejustice-bw.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite .

Anmeldungen zum Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister und die Dokumente im Sinne des § 12 Absatz 2 HGB sind entsprechend dem Gesetz über das elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) nur noch elektronisch in öffentlich beglaubigter Form einzureichen. Informationen zum elektronischen Einreichungsverfahren in Baden-Württemberg finden Sie unter https://justizportal.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Service/Elektronischer+Rechtsverkehr+_+Elektronisches+Handelsregister+_+Elektronisches+Grundbuch.

Auskünfte aus dem elektronischen Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister, sowie zusätzlich aus den Vereinsregistern der Amtsgerichtsbezirke Freiburg, Mannheim, Stuttgart und Ulm erhalten Sie auf  www.handelsregister.de. Voraussetzung ist die eigenständige Registrierung auf diesem Portal. Reine Recherchen bedürfen keiner Registrierung.

Im Mahnverfahren können alle Anträge, für die Formulare vorgeschrieben sind, und der Widerspruch online erfasst und dem Gericht als Barcode-Dokument auf dem Postweg oder im EDA-Format über das Internet übermittelt werden. Zur Antragstellung und für weitere Informationen nutzen Sie bitte das  Mahnportal.

Alle Insolvenzgerichte in Baden-Württemberg sind am Internetportal www.insolvenzbekanntmachungen.de der Länder angeschlossen.

Das elektronische Grundbuch ist vollständig eingeführt. Insgesamt liegen über 6 Millionen Grundbücher digital in strukturierter Form vor. Die Grundbücher können über das automatisierte Auskunftsverfahren von professionellen Nutzern abgerufen werden. Weitere Informationen über die Voraussetzung zur Zulassung zum Auskunftssystem sowie zur Beantragung von Abdrucken aus dem Grundbuch finden Sie unter https://grundbuch-bw.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite . Bei den 13 zentralen Grundbuchämtern des Landes ist der elektronische Rechtsverkehr für das Grundbuchverfahren eröffnet. Auch die Führung der Grundakten erfolgt in elektronischer Form. Notare sind verpflichtet, Anträge elektronisch einzureichen. Informationen zum Einreichungsverfahren können auf der Seite des Justizministeriums Baden-Württemberg abgerufen werden.