Inhalt

Zusammensetzung und Aufgaben

Die im Juni 2012 gezeichnete Vereinbarung über die Errichtung des E-Justice-Rats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in der Justiz regelt den übergreifenden Rahmen für die Arbeit des E-Justice-Rats.

Gemäß diesen Festlegungen gehören dem E-Justice-Rat die Amtschefinnen und Amtschefs der Justizverwaltungen des Bundes und der Länder an. Den Vorsitz führt der Bund oder ein Land. Hierüber entscheidet der E-Justice-Rat in freier Vereinbarung. Der regelmäßige Turnus für den Vorsitz beträgt vier Jahre. Bis zum 30. Juni 2024 obliegt diese Aufgabe der Landesjustizverwaltung Nordrhein-Westfalen. 

Zu seiner Unterstützung hat der E-Justice-Rat eine ständige Arbeitsgruppe eingerichtet, die Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz. Ihr gehören die Justizverwaltungen der Länder sowie die Bundesjustizverwaltung an. Nähere Informationen zur Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz finden Sie unter https://justiz.de/laender-bund-europa/BLK/index.php.

Die Sitzungen des E-Justice-Rats finden in der Regel zweimal jährlich statt und sind nicht öffentlich. Entscheidungen werden hier durch Beschluss getroffen. Alternativ hierzu kann im Wege des schriftlichen Umlaufbeschlussverfahrens entschieden werden.

Der E-Justice-Rat nimmt im Rahmen seiner koordinierenden Tätigkeit insbesondere folgende Aufgaben wahr:

  • Förderung der Zusammenarbeit gemäß Art. 91c GG bei der Planung, der Errichtung und dem Betrieb informationstechnischer Systeme in der Justiz
  • Festlegung von fachübergreifenden, justizspezifischen IT-Standards sowie IT-Interoperabilitätsstandards
  • Festlegung von IT-Sicherheitsstandards und IT-Sicherheitskatalogen
  • Aussprache von Empfehlungen
  • Entscheidung über grundlegende Fragen der Informations- und Kommunikationstechnik der Justiz und der IT-Projekte
  • Sicherstellung der Mitwirkung der Justiz im IT-Planungsrat
  • Berichte an die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister des Bundes und der Länder

Zur Bewältigung der Aufgaben des Vorsitzes hat der E-Justice-Rat eine gemeinsame Geschäftsstelle für die Betreuung des E-Justice-Rats und der Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz eingerichtet.

Die Geschäftsstelle ist über das Funktionspostfach blk@jm.nrw.de erreichbar.