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E-Justice-Rat

Die Digitalisierung ist eine der größten Herausforderungen für unsere Gesellschaft im 21. Jahrhundert. Die damit verbundene Transformation in allen Lebensbereichen kann nur gemeinsam gelingen, wobei stets der Mensch im Mittelpunkt steht.

Die in der Justiz eingesetzten Informationstechnologien müssen dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen und dürfen nicht hinter denen der freien Wirtschaft zurückbleiben. Im Sinne unserer Justizmitarbeiterinnen und Justizmitarbeiter sowie unserer Bürgerinnen und Bürger sind mir dabei Benutzerfreundlichkeit, Ergonomie und Barrierefreiheit der neuen Justizanwendungen ein besonderes Anliegen. Selbstverständlich spielen auf dem Weg in die Zukunft auch die digitale Souveränität der Justiz und ein nachhaltiger Einsatz von Informationstechnik (Green IT) eine wichtige Rolle.

Insoweit gilt es unter anderem, moderne Technologien wie serviceorientierte Architekturen, Cloudcomputing und Containerplattformen, aber auch die Implementierung einer einheitlichen IT-Governance-Struktur konsequent weiterzuverfolgen und dabei möglichst auf offene Standards und Schnittstellen sowie Open-Source-Software zu setzen. Schließlich sollte die immer noch divergente IT-Landschaft der Justiz zunehmend in bundesweiten Projekten vereinheitlicht werden, um unnötige Redundanzen und Mehrfachentwicklungen zu vermeiden.

Die fortschreitende Digitalisierung der Justiz muss dabei so gestaltet werden, dass bei allen Verbesserungen durch technische Innovation immer auch die Freiheitsrechte sowie die gesellschaftliche Teilhabe der Menschen sichergestellt werden. Während sich die Verfügbarkeit von digitalen juristischen Dienstleistungen des Staates stetig weiterentwickelt, dürfen die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen und IT-Sicherheitsstandards zum Schutz der Rechte unserer Bürgerinnen und Bürger nicht außer Acht gelassen werden. In diesem Sinne gilt es auch, die Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzes künstlicher Intelligenz (KI) im Bereich der Justiz zu erforschen. Gerade weil das mit KI verbundene Diskriminierungspotential nicht immer offen auf der Hand liegt, möchte ich einen besonderen Blick darauf richten, den Einsatz von KI ausschließlich frei von jedweder Form der Diskriminierung auszugestalten – sei es aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft, geschlechtlichen Identität, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung.

Zu all diesen Themen leistet der E-Justice-Rat bereits jetzt einen entscheidenden Beitrag und fördert sie insbesondere in den bundesweiten IT-Projekten der Justiz wie dem Gemeinsamen Fachverfahren (GeFa), dem modernen elektronischen Handelsregisterverfahren (AuRegis) und dem bundeseinheitlichen Datenbankgrundbuch (dabag).

Darüber hinaus kann eine Zusammenarbeit der Justiz mit den übrigen Ressorts – unter Wahrung ihrer besonderen Bedeutung als dritte Staatsgewalt – weitere Synergieeffekte schaffen, weshalb ich an dem bereits seit Jahren etablierten engen Austausch mit dem IT-Planungsrat sehr gern festhalte.

Mit dem so verstandenen Auftrag des E-Justice-Rats als wichtigem Digitalisierungsgremium im föderalen Gefüge der Bundesrepublik blicke ich zuversichtlich in eine digitale Zukunft der Justiz für unsere Bürgerinnen und Bürger.

Dr. Daniela Brückner

Dr. Daniela Brückner
Staatssekretärin im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Vorsitzende des E-Justice-Rats

E-Justice-Rat und Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz im Gesamtgefüge der Gremien E-Justice-Rat und Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz im Gesamtgefüge der Gremien