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Bund-Länder-Kommission
Im Rahmen der 37. Justizministerkonferenz am 30. und 31. Mai 1969 wurde beschlossen, eine „Kommission für Datenverarbeitung“ ins Leben zu rufen, die zum einen ein juristisches Informationssystem entwickeln und zum anderen alle Rechtsgebiete im Hinblick auf ihre Eignung für die elektronische Datenverarbeitung prüfen sollte. Diese Kommission wurde später – nach dem Zusammenschluss mit dem Gremium der Länder für allgemeine Rationalisierungsfragen - unter dem Namen „Bund-Länder-Kommission für Datenverarbeitung und Rationalisierung in der Justiz (BLK)“ bekannt.
Im Juni 2012 hat die BLK die Rolle einer ständigen Arbeitsgruppe des im Juni 2012 neu gegründeten E-Justice-Rats eingenommen. Sie führt seitdem die Bezeichnung „Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz (BLK)“.
Am Anfang standen vor allem das Mahnverfahren, das Grundbuchwesen und das Kosten- und Kassenwesen im Mittelpunkt ihrer Tätigkeiten. Es folgten die Geschäftsstellenautomation und der elektronische Rechtsverkehr. Inzwischen ist die BLK in allen Aufgabenbereichen tätig, die sich aus der umfassenden Digitalisierung der Justiz ergeben – von der elektronischen Aktenführung bis zur videogestützten mündlichen Verhandlung.
Die in der BLK geübte langjährige erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern ist dabei ein Garant, auch die Herausforderungen der Zukunft meistern zu können.
André Nowak
Referatsleiter für Informationstechnik (IT 3) im Ministerium für Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
E-Justice-Rat und Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz im Gesamtgefüge der Gremien