Elektronische Kostenmarke

Auf dieser Seite können Sie Elektronische Kostenmarken kaufen.

Bitte beachten Sie: Diese Kostenmarken sind derzeit nur in Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen gültig. In Rheinland-Pfalz können Elektronische Kostenmarken nicht für die Zahlung von Geldbeträgen nach § 1 Abs. 1 EBAO und Geldauflagen nach § 18 Abs. 1 EBAO genutzt werden.

Nähere Informationen zu dem Verfahren der Elektronischen Kostenmarke finden Sie unter Projektbeschreibung Elektronische Kostenmarke.
Im Falle der Erstattung von mit Kreditkarte gekauften und bereits bezahlten Kostenmarken wenden Sie sich bitte an die Zentrale Zahlstelle der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen (kostenmarke [@] olg-hamm.nrw.de).