Vom 19. Dezember 2017
Nach § 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung vom 24. November 2017 (BGBl. I S. 3803) wird bekannt gemacht, dass ab dem 1. Januar 2018 für die Übermittlung elektronischer Dokumente an die Gerichte der Länder und des Bundes sowie die Bearbeitung elektronischer Dokumente durch diese Gerichte nach § 130a der Zivilprozessordnung, § 46c des Arbeitsgerichtsgesetzes, § 65a des Sozialgerichtsgesetzes,§ 55a der Verwaltungsgerichtsordnung und § 52a der Finanzgerichtsordnung folgende technische Anforderungen gelten:
Berlin, den 19. Dezember 2017
Für die Bundesregierung Bundesministerium
der Justiz und für Verbraucherschutz
Im Auftrag
Marie Luise Graf-Schlicker
Die Bund-Länder-Kommission für Datenverarbeitung und Rationalisierung in der Justiz befasst sich intensiv mit dem Elektronischen Rechtsverkehr. Ziel ist es, den Beteiligten an gerichtlichen Verfahren die Abgabe verbindlicher Erklärungen gegenüber den Gerichten und Justizbehörden in elektronischer Form zu ermöglichen. Mit den vielfältigen Fragestellungen zu diesem Thema befassen sich die von der Bund-Länder-Kommission eingerichteten Arbeitsgruppen "Elektronischer Rechtsverkehr" – in fachlich / organisatorischer Hinsicht – und "IT-technische Standards in der Justiz" – aus technischer Sicht.
Als Infrastruktur für die elektronische Kommunikation wurde ein Konzept für einen umfassenden Registrierungsdienst (SAFE) entwickelt und implementiert. Das SAFE-System wurde 2011 in Betrieb genommen. Es hat sich in der Praxis ohne Einschränkungen bewährt, so dass in der Zwischenzeit weitere SAFE-konforme Systeme und weitere Anwendungen (beispielsweise das Zentrale Testamentsregister und das Zentrale Vollstreckungsportal) angebunden wurden. Die Konzepte und weitere Informationen zum SAFE-Registrierungsdienst stehen hier zur Verfügung.
In der "Gemeinsame Kommission Elektronischer Rechtsverkehr des EDV-Gerichtstages" werden werden u.a. Angelegenheiten der elektronischen Kommunikation mit der Software-Industrie abgestimmt. Die Arbeitsgruppe "Zukunft" der Bund-Länder-Kommission für Datenverarbeitung und Rationalisierung in der Justiz hat mit der "Gemeinsamen Strategie zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Aktenführung" (ERV-Gesamtstrategie), die von den Amtschefinnen und Amtschefs des BMJ und der Landesjustizverwaltungen im Rahmen ihres Treffens im April 2011 in Saarbrücken gebilligt worden ist, einen Weg skizziert, in einem überschaubaren Zeitraum die verbindliche elektronische Außenkommunikation mit Rechtsanwälten und Notaren sowie ggf. weiteren geeigneten Verfahrensbeteiligten einschließlich einer ausschließlich elektronischen Aktenführung einzuführen.
Mit dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten ist für alle Beteiligten am elektronischen Rechtsverkehr die notwendige Planungssicherheit geschaffen. Damit hat die oben genannte "Gemeinsame Strategie zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Aktenführung" (ERV-Gesamtstrategie) eine entsprechende rechtliche Grundlage erhalten.