09.01.2019
Es wird auf die Bekanntmachung des Bundesministerium des Justiz und für Verbraucherschutz zu § 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (Elektronischer-Rechtsverkehr-Bekanntmachung 2019 – ERVB 2019) vom 20. Dezember 2018 im Bundesanzeiger (BAnz AT 31.12.2018 B3) hingewiesen.
Link zum Bundesanzeiger und der Bekanntmachung als PDF-Version
01.01.2019
Neue Merkblätter zum Kindesunterhalt für Minderjährige
Festsetzung im vereinfachten Verfahren:
Für die Anträge auf Festsetzung von Kindesunterhalt für Minderjährige im vereinfachten Verfahren gibt es ab dem 1. Januar 2019 ein neues Merkblatt mit Hinweisen.
Einwendungen des Antragsgegners:
Ebenfalls ab dem 1. Januar 2019 gibt es für Einwendungen des Antragsgegners im vereinfachten Verfahren ein neues Merkblatt mit Hinweisen.
22.08.2018
Seit dem 22.08.2018 bietet auch Baden-Württemberg die bereits in einer Vorversion seit 2010 in Nordrhein-Westfalen eingesetzte Elektronische Kostenmarke als medienbruchfreie Zahlungsmöglichkeit an. Elektronische Kostenmarken können online im Justizportal in einem bedienerfreundlichen Webshop mit Warenkorbfunktionalität (https://justiz.de/kostenmarke/index.php) über frei wählbare Beträge erworben werden. Die Bezahlung erfolgt entweder durch Überweisung oder per Kreditkarte. Bei der Zahlung per Kreditkarte gilt der Betrag als sofort bezahlt; diese Art der Bezahlung bietet sich insbesondere für eilige Verfahren an. Zusätzliche Kosten entstehen hierbei nicht.
Mit dem Einsatz der Elektronischen Kostenmarke verstärken die Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen gemeinsam ihr Ziel, zahlreiche Leistungen online bereit zu stellen. Es ist beabsichtigt, das System zukünftig auch auf weitere Länder auszudehnen.