Durch die im Juni 2012 gezeichnete Vereinbarung über die Errichtung des E-Justice-Rats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in der Justiz wurde der Rahmen für die Arbeit des E-Justice-Rats geregelt sowie ein Grundstein für Entwicklung der Digitalisierung der Justiz gelegt.